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Pflegefinanzierung

Pflegegrade erklärt.

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen. Wir erklären Ihnen die fünf Pflegegrade und helfen bei der Einstufung.

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den individuellen Pflegebedarf einer Person beschreiben. Sie wurden eingeführt, um nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung

Geeignet bei leichten kognitiven Einschränkungen und beginnenden Mobilitätsproblemen. Der Entlastungsbetrag kann für Betreuungsleistungen genutzt werden.

Entlastungsbetrag
125 €/Monat
Pflegesachleistungen
Keine
Pflegegeld
Keines
Beratungsbesuche
Halbjährlich

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung

Sachleistungen

724 €/Monat

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Pflegesachleistungen
724 €/Monat
Pflegegeld
332 €/Monat
Verhinderungspflege
1.612 €/Jahr
Kurzzeitpflege
1.774 €/Jahr
Entlastungsbetrag
125 €/Monat
Beratungsbesuche
Halbjährlich

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung

Sachleistungen

1.363 €/Monat

Bei schwerem Pflegebedarf stehen deutlich höhere Sachleistungen zur Verfügung. Die Beratungsbesuche sind vierteljährlich vorgeschrieben.

Pflegesachleistungen
1.363 €/Monat
Pflegegeld
573 €/Monat
Verhinderungspflege
1.612 €/Jahr
Kurzzeitpflege
1.774 €/Jahr
Entlastungsbetrag
125 €/Monat
Beratungsbesuche
Vierteljährlich

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung

Sachleistungen

1.693 €/Monat

Für Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Umfangreiche Leistungen für eine vollständige professionelle Versorgung.

Pflegesachleistungen
1.693 €/Monat
Pflegegeld
765 €/Monat
Verhinderungspflege
1.612 €/Jahr
Kurzzeitpflege
1.774 €/Jahr
Entlastungsbetrag
125 €/Monat
Beratungsbesuche
Vierteljährlich

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Sachleistungen

2.095 €/Monat

Der höchste Pflegegrad für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Pflegesachleistungen
2.095 €/Monat
Pflegegeld
947 €/Monat
Verhinderungspflege
1.612 €/Jahr
Kurzzeitpflege
1.774 €/Jahr
Entlastungsbetrag
125 €/Monat
Beratungsbesuche
Vierteljährlich

Schritt für Schritt

Wie beantrage ich
einen Pflegegrad?

Antrag stellen

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Häufig reicht ein formloser Brief oder ein Anruf. Wir helfen Ihnen dabei.

Begutachtung durch den MD

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zu Hause und bewertet den Pflegebedarf anhand von sechs Lebensbereichen.

Bescheid der Pflegekasse

Nach der Begutachtung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad können Sie Widerspruch einlegen.

Wir begleiten Sie

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und helfen bei Widerspruchsverfahren — kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich

Wir beraten
Sie kostenlos.

05661 / XXX XXX XX