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Finanzierung

Kosten &
Finanzierung.

Ambulante Pflege muss nicht teuer sein. Die meisten Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten.

Als zugelassener ambulanter Pflegedienst rechnen wir alle Leistungen direkt mit den gesetzlichen und privaten Pflegekassen ab. Sie müssen sich um die Abrechnung nicht kümmern.

SGB XI

Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ambulante Pflegeleistungen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.

Pflegegrad 2
bis 724 €/Monat
Pflegegrad 3
bis 1.363 €/Monat
Pflegegrad 4
bis 1.693 €/Monat
Pflegegrad 5
bis 2.095 €/Monat

SGB V

Behandlungspflege

Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung werden von der Krankenkasse übernommen – unabhängig vom Pflegegrad. Kein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.

Wundversorgung
Krankenkasse
Medikamentengabe
Krankenkasse
Injektionen (z. B. Insulin)
Krankenkasse
Katheterpflege / Stomapflege
Krankenkasse

SGB XI §39

Verhinderungspflege

Wenn eine pflegende Person durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung.

Anspruch ab
Pflegegrad 2
Betrag pro Jahr
bis 1.612 €
Erweiterung möglich
aus Kurzzeitpflege
Dauer
bis zu 6 Wochen/Jahr

SGB XI §45b

Entlastungsbetrag

Für alle Pflegegrade steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung – für Betreuungsleistungen, haushaltsnahe Dienste und Alltagsunterstützung.

Pflegegrad 1–5
125 €/Monat
Verwendung
Flexibel
Übertragbar
bis 30. Juni Folgejahr
Kombination
Möglich mit Sachleistungen

Kombiniert

Kombinationsleistungen

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Wir beraten Sie zur optimalen Aufteilung.

Pflegegrad 2
Pflegegeld 332 €/Monat
Pflegegrad 3
Pflegegeld 573 €/Monat
Pflegegrad 4
Pflegegeld 765 €/Monat
Pflegegrad 5
Pflegegeld 947 €/Monat

Privat

Privatzahler

Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Leistungsumfang
Individuell
Abrechnung
Direkt mit Ihnen
Angebot
Kostenlos & unverbindlich
Beginn
Kurzfristig möglich

Häufige Fragen zur Finanzierung

Muss ich die Pflege selbst bezahlen?

In der Regel nicht. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ambulante Pflegeleistungen bis zum jeweiligen Höchstbetrag.

Was ist, wenn der Betrag nicht reicht?

Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren. Zusätzlich können der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) und ggf. Verhinderungspflege genutzt werden.

Wie läuft die Abrechnung ab?

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten eine monatliche Aufstellung und müssen sich um nichts kümmern.

Was, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung wird über die Krankenkasse abgerechnet – ohne Pflegegrad. Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag auf Pflegegrad.

Kostenlos & unverbindlich

Kostenlose
Beratung.

Wir analysieren Ihren Anspruch und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie ohne Zuzahlung erhalten können.

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